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BGH-Entscheidung: susensoftware kann wie gewohnt agieren

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, den Fall Oracle-UsedSoft an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg weiterzuleiten. In dem ursprünglich seit Ende September 2010 mit Spannung erwartetem Urteil geht es darum, inwiefern heruntergeladene Software weiterverkauft werden darf. Auch wenn es schade ist, dass der BGH kein abschließendes Urteil zu dieser Frage oder gar ein darüber hinausgehendes Urteil zur gebrauchten Software im Allgemeinen gefällt hat, bestätigt die Entscheidung doch das Lizenzmodell seriöser Händler wie bspw. susensoftware. Diese agieren stets im Einverständnis mit den Softwareherstellern und minimieren so das Rechtsrisiko für sich selbst und vor allem ihre Kunden.

Dennoch trägt die momentane Lage zur Verunsicherung der Software-Anwender bei. Für jede Übertragungsform gibt es jedoch bereits Gerichtsurteile. Im Klartext bedeutet das für die einzelnen Übertragungsformen:

Einzelplatzlizenzen dürfen gehandelt werden (siehe http://gebrauchtesoftwarelizenzen.wordpress.com/2010/02/14/einzelplatzlizenzen-durfen-gehandelt-werden/)

Auch OEM-Versionen dürfen gebraucht verkauft werden (siehe http://gebrauchtesoftwarelizenzen.wordpress.com/2010/02/18/mit-oem-versionen-bares-geld-sparen/)

Volumenlizenzen dürfen ebenso gehandelt werden, jedoch nur, wenn diese komplett verkauft werden. Zum sog. Splitting (Herauslösen einzelner Lizenzen) gibt es noch keine höchstrichterliche Entscheidung – hier ist von einem Handel nach momentaner Lage abzuraten (siehe http://gebrauchtesoftwarelizenzen.wordpress.com/2010/02/22/rechtliche-unklarheit-bei-volumenlizenzen-verunsichert-anwender/)

Online erworbene Software darf derzeit nicht gehandelt werden (siehe http://gebrauchtesoftwarelizenzen.wordpress.com/2010/02/25/vorsicht-bei-online-erworbener-software/)

Wichtig ist, dass bei jedem Handel mit gebrauchter Software diese stets im gesamten Umfang ausgeliefert und etwaige Sicherheitskopien mitgeliefert oder vernichtet werden müssen. Zudem erwarten die Software-Hersteller, dass eine lückenlose Übertragungskette vom Ersterwerber an nachweisbar ist. Auch hier hilft Ihnen der kompetente und seriöse Gebrauchtsoftware-Händler gerne weiter!

Zum Abschluss noch ein Lese-Tipp: Den sehr interessanten Artikel von Peter Marwan/ ZDNet zu diesem Thema sollten Sie auf jeden Fall lesen! http://www.zdnet.de/it_business_hintergrund_warten_auf_den_eugh_zum_stand_der_dinge_bei_gebrauchtsoftware_story-11000006-41547427-1.htm

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