Wozu führen unpräzise formulierten Prüfrechte?
Unpräzise formulierte Prüfrechte können jedenfalls dazu führen, dass eine unangemessene Benachteiligung vorliegt und die Klausel damit vollständig unwirksam ist. Auch ist es wohl unstreitig, dass ein umfassendes und uneingeschränktes Prüfrecht in der Regel gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt. Das alles gilt übrigens nur dann, wenn die Klauseln nicht im Einzelnen verhandelt wurden. In einem individuell ausgehandelten Vertrag dürfen natürlich solche Vereinbarungen getroffen werden.
Quelle:
Autor:
RA Timo Schutt
Kategorien:Aktuell, Software-Audit
Schlagwörter: Klausel, Prüfrecht, Vereinbarung
Kommentare (0)
Trackbacks (0)
Hinterlasse einen Kommentar
Trackback
Lizenz News
Haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an:
+49 (0)2406.98.96.290
Neuste Einträge
Folgen Sie uns auf twitter
Fehler: Twitter hat nicht geantwortet. Bitte warte einige Minuten und aktualisiere dann diese Seite.
Besuchen Sie uns unter
Blog durchsuchen
Archive
Kontaktinfo
weitere Seiten
SAP Umfrage:
Schlagworte
#infotage2015
AGB
Angebot
anreise
Anwender
Audit
Audit-Klausel
auditstopp
Cloud
Compliance
Drittwartung
DSAG
Einkauf
Entwicklung
Entwicklung des Marktes
ERP
Erschöpfung
Erschöpfungsgrundsatz
EuGH
gebrauchte
Gebrauchte Software
Gebrauchtsoftware
hamburg
HANA
Hersteller
HH
IBM
Infotage
Infotage 2015
IT-Recht
K
Kartellrecht
Klausel
köln
Linux
Lizenz
Lizenz-Management
Lizenzen
Lizenzmanagement
Lizenzübertragung
m
Microsoft
Miete
Mitarbeiter
Mittelstand
Monopol
münchen
Oracle
Recht
referent
roadshow
SaaS
SAP
seminar
socialmedia
Software
Software-Lizenz
Softwarehersteller
Softwarelizenzen
Softwarepflege
stille software
Strafe
Systeme
telefonkonferenz
telko
Unternehmen
Unternehmensstrukturen verändern
Urteil
veranstaltung
Verband
Verkauf
Volumenlizenzen
Vorteile
Wartung
Wettbewerb
Neueste Kommentare