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Kann Software weiterverkauft werden?

Das Urheberrecht ist entscheidend für die Beantwortung dieser zentralen Fragestellung. Immerhin besagt das Urheberrecht laut „Erschöpfungsgrundsatz“, dass der Hersteller einer Software nur beim Erstverkauf eben dieser Version über deren weitere Verwendung bestimmen kann. Es ist nun also tatsächlich am Kunden, über den Werdegang der Software zu entscheiden. Wird sie nicht mehr benötigt, ist der Weiterverkauf eine denkbare Option.
Lange Zeit galt dies jedoch nur für Software, die auf einem Datenträger erworben wurde, nicht aber per Download auf den PC geladen wurde. Der Europäische Gerichtshof jedoch entschied im Jahre 2012 (C 128/11), dass auch rein virtuell existente Software weiterverkauft werden darf.

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