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Handel mit stiller Software boomt

Mit gebrauchter Software auf der sicheren Seite?

Anwender sogenannter Gebrauchtsoftware sind sehr zufrieden mit der Qualität der günstig erworbenen Lizenzen. Das Sparpotential liegt bei 30 bis 50 Prozent des Neupreises. Die öffentliche Diskussion um die Rechtslage des Weiterverkaufs stiller Software fördert den Handel. Allerdings sollten Laien sich nicht ohne erfahrenen Berater auf Geschäfte einlassen, denn es ist nicht alles möglich, was möglich erscheint.

Anwenderunternehmen, die stille Software nutzen, profitieren vom Preisvorteil und brauchen bei seriösen Händlern keine Rechtsunsicherheit zu befürchten. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (BITKOM) hat zwar kürzlich vor günstigen Angeboten beim Verkauf sogenannter Second-Hand-Lizenzen gewarnt. Diese Warnung bezog sich jedoch ausschließlich auf unseriöse Angebote, die nicht den kompletten Lieferumfang eines Softwarepaketes betreffen und daher als Raubkopien angesehen werden.

„Wenn Sie auf Datenträgern verkörperte Originalstandardsoftware mit allen Bestandteilen des ursprünglichen Lieferumfangs von einem Verkäufer kaufen, der seinerseits die Software zuvor ordnungsgemäß käuflich erworben hat, dürften Sie in der Regel auf der sicheren Seite sein“, erklärt Peter Huppertz, Rechtsanwalt bei der Düsseldorfer Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz. „Zur Sicherheit sollte man immer auf Übergabe von Originaldatenträger, Echtheitszertifikat und Handbuch bestehen.“

Unsicher ist nach Einschätzung des Experten für juristische Fragen in der Informationstechnologie hingegen die Rechtslage, wenn einzelne Lizenzen aus einem Volumenvertrag herausgelöst wurden oder Software über einen Download aus dem Internet bezogen wurde. Huppertz betont, dass eine Teilveräußerung von Microsoft- und SAP-Produkten derzeit nur mit Zustimmung der Hersteller erfolgen kann. Seriöse Berater stellen ihren Klienten entsprechende Zusatzverträge zur Verfügung.

Viele Juristen stehen auf dem Standpunkt, dass ein Eingriff des Herstellers in den weiteren Vertrieb der Software eine unerträgliche Behinderung des freien Warenverkehrs ist. „Diese öffentliche Diskussion verunsichert die Kunden nicht, sondern sie sorgt dafür, dass Anwender sich mit der Thematik ‚gebrauchte Software’ beschäftigen“, stimmt Axel Susen zu. „Sie sind sehr kritisch und achten sorgfältig darauf, dass die Geschäfte legal und sicher sind.“ Susen, der jährlich Käufer für Tausende von Lizenzen findet, hat bisher viele positive Erfahrungen mit engagierten Kunden gemacht, die erst zufrieden sind, wenn Sie alle Ihre Möglichkeiten ausschöpfen. Schließlich könne ein Käufer stiller Software 30 bis 50 Prozent des Neupreises einsparen, was bei einer hohen Stückzahl schnell eine sechsstellige Summe ausmache.

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